Geteilte Tabletten: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. März 2011, 15:15 Uhr
Das Verblistern von geteilten Tabletten ist nach aktuellem Stand des AMG für Blisterzentren nicht erlaubt. Um die Verwendung von geteilten Arzneiformen in Pflegeheimen weiterhin zu ermöglichen, wurde die Blimus® um verschiedene Spezialfunktion erweitert:
- Geteilte Tabletten zusammenfassen
- Geteilte Tabletten zusammenfassen und in einem Extra-Schlauch verpacken
- Ausweichartikel anlegen
Spezialfunktion „Geteilte Tabletten zusammenfassen“
Grundidee dieser Funktion ist es, geteilte Tablette zu ganzen Tabletten zusammenzufassen und den Anwender durch „Leertüten“ oder „Blistertütchen mit Spezialinformationen“ auf die Teilung aufmerksam zu machen. Die Teilung wird mit diesem Verfahren wieder Aufgabe der Pflegeheime. Der Schlauchblister enthält die notwendigen Informationen und weist das Pflegeheim auf die notwendige Teilung hin. Die Medikationsdaten in Blimus werden weiterhin mit geteilten Dosierungen erfasst. Hier ist keine Änderung der Arbeitsweise notwendig.
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